Information zur Erlaubnis der Feier von Gottesdiensten unter bestimmten Auflagen!
Gemeinsam Gottesdienste zu feiern ist unter bestimmten Bedingungen wieder möglich. Dabei sind wir an die Dienstanweisungen des Bistums und an die Bestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz gebunden.
Da die Auflagen, die beachtet werden müssen, sehr hoch sind und noch vieles vorbereitet werden muss, haben sich die Pfarrgemeinderäte und das Pastoralteam dazu entschlossen, dass wir erst an Pfingsten wieder mit den Gottesdiensten starten.
Es soll am Wochenende, wie wir das gewohnt sind, im Wechsel eine Eucharistiefeier am Samstagabend 18.00 Uhr in der einen Gemeinde und eine Eucharistiefeier am Sonntagvormittag um 10.00 Uhr in der anderen Gemeinde geben.
Unter der Woche feiern wir in Abenheim am Dienstagabend (18:30 Uhr) und in Herrnsheim am Freitagabend (18:30 Uhr) jeweils weitere Eucharistiefeiern.
Für alle Gottesdienste ist der Besuch auf maximal 30 Personen beschränkt! Bis dahin sind noch verschiedene Vorbereitungen zu treffen. Aber auch für die Gottesdienstbesucher gilt es vieles zu beachten.
Unbedingt wichtig: Bitte beachten Sie, daß eine telefonische Voranmeldung zwingend notwendig ist!
Alle Informationen dazu finden sich in der aktuellen Ausgabe von "Heute in der Pfarrgruppe Herrnsheim/Abenheim", die Sie hier downloaden können: